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LEGAL

Gesetzliche Grundlagen Option: Beleihung

Die Beleihung von Wertgütern ist in Deutschland seit 1961 durch die PfandlV gesetzlich geregelt. Dieses Gesetz stellt sicher, dass sich Kreditgeber und Kreditnehmer in einem rechtlich abgesicherten Feld bewegen und als gleichberechtigte Partner agieren können.

Eine Besonderheit der PfandlV zwischen TRICE und dem Kunden/der Kundin ist, dass sich das TRICE wegen ihrer Forderung auf Rückzahlung des Kredites sowie wegen der Zinsen, Vergütungen und Kosten gegen den/die Kunden nur aus dem beliehenen Wertgegenstand befriedigen darf.

Laufzeiten & Fristen

In der PfandlV ist geregelt, dass die Laufzeit für einen Kredit mindestens drei Monate betragen muss; längere Laufzeiten können vereinbart werden. Ein abgelaufener Kredit kann verlängert werden. Dazu muss der Kunde/die Kundin die aufgelaufenen Zinsen und Gebühren entrichten, den Wertgegenstand neu einschätzen lassen und die Laufzeit mit TRICE neu vereinbaren. Nach Ablauf des Kredites muss ein weiterer Monat verstreichen, bis der Wertgegenstand durch TRICE (unabhängig und im Auftrag, bestellter Auktionator/Auktionatorin) versteigert werden darf. Diese kurzen Laufzeiten von der Beleihung bis zu einer möglichen Versteigerung bieten eine zusätzliche Sicherheit, da Wertschwankungen bei Luxusgütern (insbesondere Kunst) in solchen kurzen Zeiträumen überschaubar bleiben.

Versteigerungserlös

Wenn ein Wertgegenstand versteigert wird, wird aus dem Versteigerungserlös zunächst der Kredit mit aufgelaufenen Zinsen und Gebühren bedient. Ein angestrebter Mehrerlös ist an den Besitzer des Wertgegenstandes auszukehren. Wenn innerhalb von zwei Jahren dieser Mehrerlös nicht abgeholt wird, fällt der Mehrerlös den Behörden zu. TRICE profitiert gemäß dieser gesetzlich vorgeschriebenen Rahmenbedingungen somit nicht von Mehrerlösen im Falle einer Versteigerung

Zinsen & Gebühren

Auch die Höhe der Zinsen ist in der PfandlV geregelt, sie beträgt 1% pro Monat. Hinzu kommen Gebühren für die Verwaltung des Pfandes. Deren Höhe richtet sich nach der Pfandkredithöhe und beträgt 2,0 % bis 3,5 % pro Monat bzw. ist bei Pfandkreditsummen von mehr als 10.000,- Euro frei verhandelbar.

Verwahrung der Wertgegenstände

TRICE ist verpflichtet, die Wertgüter ordnungsgemäß zu lagern und gegen Feuer, Wasser, Einbruch und Raub zu versichern. Die Versicherung muss mindestens den doppelten Kreditbetrag abdecken.